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Ausbildung
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Ausbildung

Bei Anmeldung zum Führerschein erhalten Sie einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis.
Diesen Antrag müssen Sie dann beim Bürgeramt persönlich abgeben und folgende Unterlagen beifügen:

- Bescheinigung Sofortmassnahmen am Unfallort
- Sehtestbescheinigung
- ein Passfoto

Die Bearbeitung des Antrages dauert ca. 6 bis 8 Wochen, in dieser Zeit beginnen Sie mit der Teilnahme am theoretischen Unterricht.
Dieser gliedert sich wie folgt auf:

12 Doppelstunden Grundstoff für alle Klassen
2 Doppelstunden Zusatzstoff für die Klassen B + AM
4 Doppelstunden Zusatzstoff für die Motorradklassen

Die Fahrschülerausbildungsordnung sieht vor, dass Sie während der theoretischen Ausbildung mit den Fahrstunden beginnen, diese vereinbaren wir dann gemeinsam.
Die Ausbildung erfolgt auf modernen Fahrzeugen der jeweiligen Klasse.
Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung sowie den Sonderfahrten.
Die Fahrschülerausbildungsordnung schreibt mindestens folgende Sonderfahrten vor:

5 Fahrten auf Bundes oder Landstraßen
4 Fahrten auf Autobahnen
3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Abweichungen von der Anzahl der Theoriestunden bzw. der Sonderfahrten sind möglich z. B. bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis.

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige beantragte Führerscheinklasse.

Es ist auch möglich, die Prüfung in Fremdsprachen abzulegen, Informationen hierzu und das erforderliche Lehrmaterial zur optimalen Vorbereitung auf die Prüfung erhalten Sie in meiner Fahrschule.

Für weitere Fragen können Sie mir eine E-Mail senden oder kommen Sie doch einfach mal während der Öffnungszeiten in meinem Büro vorbei.